Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Diese AGB gelten durch die Bestellung als angenommen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch wenn später nicht mehr besonders auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung.
Kaufverträge
Kaufverträge kommen nur durch Abgabe der Bestellung und Annahme durch uns zustande.
Frachtkosten, Verpackung und Versicherung
Die Lieferungen erfolgen ab unserem Auslieferungslager. Bei DHL-Paketen berechnen wir den günstigen Tarif zuzüglich MwSt.
Lieferfristen
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch stets unverbindlich. Ein Rücktritt von erteilten Aufträgen kann bei Lieferung nur dann erfolgen, wenn eine Nachfrist von 6 Wochen gewährt wurde und diese ohne Lieferung verstrich. Auftragsstornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Mängelrügen
Mängelrügen müssen spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Der Erhalt der Packstücke ist zu quittieren, und offensichtliche Beschädigungen sind auf der Empfangsquittung zu vermerken.
Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen behalten wir uns vor, Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Es werden nur freigemachte Rücksendungen angenommen.
Zahlungsbedingungen
Eine Lieferung per Nachnahme, Bankeinzug oder auf Rechnung zahlbar innerhalb von 10 bzw. 30 Tagen wird von uns festgelegt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (ยง 247 BGB) berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gleich aus welchem Rechtsgrund ist Reinbek. Maßgeblich ist das deutsche Recht.
Unwirksamkeitsbestimmung
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen nicht berührt. Wir sind dann berechtigt, ein Verlangen geltend zu machen, das nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte die unwirksame Klausel in ihrem wirtschaftlichen Erfolg weitestgehend ersetzt.
Reinhard Wolter